Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltende (Snapories)
Diese deutsche Fassung ist die verbindliche.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartnerin, Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Matthias Anderer GmbH, Abt-Kaspar-Str. 19, 83607 Holzkirchen, Deutschland („wir", „uns", „Snapories") und Personen oder Unternehmen, die über snapories.com ein Event buchen („Veranstalter:in").
1.2 Für die Nutzung der Gäste-App durch eingeladene Gäste gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen für Gäste. Für Partnerunternehmen im Co-Branding gelten die Partnerbedingungen, für Teilnehmende am Empfehlungsprogramm die Bedingungen des Empfehlungsprogramms.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstalter:in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer:in ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.5 Weitere Begriffe:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Event | Der von der Veranstalter:in gebuchte, zeitlich begrenzte Foto-Raum mit eigenem Beitrittscode, eigener Galerie und eigenen Einstellungen. |
| Gast | Eine Person, die dem Event über QR-Code oder Beitrittscode beitritt, ohne ein Konto anzulegen. |
| Filmrolle | Das je Gast begrenzte Kontingent an Foto-Uploads. |
| KI-Fotobox | Die Funktion, in der ein Gast eine von ihm bereits aufgenommene Fotografie auswählt und diese von einem generativen KI-Modell in ein Kostümbild umgewandelt wird. |
| KI-Bildguthaben | Der für das Event gebuchte Pool an KI-Generierungen, aus dem alle Gäste gemeinsam schöpfen (§ 11.2a). Auch „Credits". |
| Admin-Master-Key | Der bei der Buchung erzeugte Schlüssel, mit dem das Event verwaltet wird. |
| Datenregion | Die bei der Buchung gewählte Region (EU oder USA), in der die personenbezogenen Daten des Events gespeichert und verarbeitet werden. |
§ 2 Leistungsgegenstand
2.1 Snapories ist ein Online-Dienst für Event-Fotografie. Wir stellen der Veranstalter:in für die Dauer des gebuchten Events eine Web-Anwendung zur Verfügung, über die eingeladene Gäste ohne Konto und ohne App-Installation Fotos beitragen und ansehen können.
2.2 Der Leistungsumfang umfasst:
a) Event-Einrichtung mit Beitrittscode, QR-Code und Flyer-Vorlagen zum Selbstausdruck (PDF/PNG/SVG). Wir drucken und versenden nichts. b) Filmrolle — je Gast ein bei der Buchung gewähltes Kontingent an Foto-Uploads. c) Live-Galerie — hochgeladene Bilder erscheinen unmittelbar in der gemeinsamen Galerie des Events. Eine zeitversetzte Freigabe („Entwickeln") gibt es nicht. d) KI-Bildguthaben — ein Kontingent an KI-Fotobox-Generierungen für das Event (§ 11). Das Guthaben bildet einen gemeinsamen Pool für das gesamte Event; alle Gäste greifen auf dieselbe Menge zu, einem einzelnen Gast wird kein Kontingent zugewiesen. Die Veranstalter:in wählt die Größe des Pools bei der Buchung; sie kann auch null betragen — das Event wird dann ohne KI-Fotobox gebucht. Der Pool wird nach § 4.1 gesondert vergütet. e) Veranstalter-Dashboard mit Gästeübersicht, Einstellungen, Sperrfunktionen (§ 10.4), Download, zeitlich befristetem Freigabelink für Gäste (§ 14.2) und Rechnungsübersicht. f) Mehrsprachige Gäste-App; die angebotenen Sprachen kann die Veranstalter:in je Event auswählen.
2.3 Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere: Druck oder Versand physischer Produkte; professionelle Fotografie; Kameraausrüstung oder Hardware; eine Garantie für ein bestimmtes gestalterisches Ergebnis der KI-Fotobox; Datenspeicherung über die in § 14 genannten Fristen hinaus.
2.4 Verfügbarkeit der Gäste-App. Die Gäste-App ist eine installierbare Web-Anwendung (PWA) und setzt ein Endgerät mit aktuellem Browser, Kamera und Internetzugang voraus. Wir schulden keine Kompatibilität mit einzelnen, insbesondere veralteten Geräten oder mit In-App-Browsern innerhalb anderer Anwendungen.
2.5 Drei Teilleistungen. Der Vertrag umfasst drei voneinander unterscheidbare Dienstleistungen, die gesondert erbracht und nach § 4.1 zu je einem eigenen, gesondert ausgewiesenen Preis vergütet werden:
a) die Event-Leistung — die Leistungen nach § 2.2 a) bis c), e) und f) für den gebuchten Eventzeitraum, insbesondere Live-Galerie und Filmrolle. Sie wird an dem gebuchten Eventtermin erbracht und ist mit Ablauf des gebuchten Eventzeitraums vollständig erbracht. b) die Hosting-Leistung — die anschließende Bereitstellung der Bilder des Events für die Veranstalter:in zum Ansehen und Herunterladen für mindestens 30 Tage ab dem Ende des gebuchten Eventzeitraums (§ 14.2), einschließlich der Möglichkeit, den Gästen daraus einen zeitlich befristeten Freigabelink bereitzustellen. Der Zugang der Gäste zur Galerie endet mit dem Ende des Eventzeitraums; die Hosting-Leistung ist Hosting und Veranstalter-Zugang, nicht die Fortsetzung der Galerie für Gäste. Sie beginnt mit dem Ende des Eventzeitraums und ist mit Ablauf dieser Bereitstellungsdauer vollständig erbracht. c) das KI-Bildguthaben — der Pool an KI-Fotobox-Generierungen nach § 2.2 d) in der bei der Buchung gewählten Größe. Er wird mit Beginn des gebuchten Eventzeitraums vollständig bereitgestellt und ist eine gesondert zu vergütende, nach § 4.1 gesondert ausgewiesene Menge. Er ist mit Ablauf des gebuchten Eventzeitraums vollständig erbracht; bis dahin nicht genutztes Guthaben verfällt (§ 11.2a) und wird weder auf ein anderes Event übertragen noch ausgezahlt. Wählt die Veranstalter:in einen Pool von null, wird diese Teilleistung nicht gebucht und es ist dafür kein Preis geschuldet.
Welche Folgen die Aufteilung für das Widerrufsrecht und den Wertersatz hat, steht in § 5.2 und § 5.3.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Tarife auf snapories.com ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
3.2 Mit dem Absenden des Buchungsformulars gibt die Veranstalter:in ein verbindliches Angebot ab. Vor dem Absenden werden Leistungsumfang, Preis, Steuern und alle Eingabefehler-Korrekturmöglichkeiten angezeigt.
3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Buchung bestätigen — spätestens mit der Bereitstellung des Events und des Admin-Master-Keys.
3.4 Wir speichern den Vertragstext und senden ihn mit der Bestätigung in Textform zu. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch; maßgeblich ist § 17.4.
3.5 Buchungsfreigabe. Buchungen sind nur möglich, wenn wir sie ausdrücklich geöffnet haben. Solange die Buchungsstrecke geschlossen ist, kommt kein Vertrag zustande; das Buchungsformular weist darauf hin.
§ 4 Preise, Zahlung, Rechnung, Steuern
4.1 Preise. Ein Event ist eine einmalige Zahlung; es gibt kein Abonnement. Der Preis richtet sich nach der gebuchten Gästezahl-Stufe.
Zwei Währungen, ein geschuldeter Preis. Wir bieten dieselbe Leistung in Euro (€) und in US-Dollar (USD) an. Die Veranstalter:in wählt die Währung im Bezahlvorgang; die Wahl ist an kein Land und keinen Wohnsitz gebunden. Geschuldet und maßgeblich ist allein der Preis in der im Bezahlvorgang gewählten Währung; er wird vor dem Absenden der Buchung angezeigt und in dieser Währung abgebucht. Beide Beträge sind Gesamtpreise für dieselbe Leistung. Sie sind Alternativen und werden weder addiert noch ineinander umgerechnet; der jeweils andere Betrag ist keine Umrechnung des geschuldeten Preises und begründet keinen Anspruch auf einen anderen Preis.
Grundpreis und KI-Bildguthaben. Der Preis besteht aus einem Grundpreis, der sich nach der gebuchten Gästezahl-Stufe richtet und das Event ohne KI-Bildguthaben abdeckt, und dem Preis des gewählten KI-Bildguthabens. Guthaben wird in Einheiten von 25 zu 3,00 € / 3,00 USD je Einheit gebucht. Die folgenden Tabellen weisen beides aus, dazu den Gesamtpreis bei dem Pool, den das Buchungsformular voreinstellt (fünf Guthaben je Gast der gebuchten Stufe).
| Gäste | Grundpreis | Guthaben voreingestellt | Preis dieses Guthabens | Gesamtpreis voreingestellt |
|---|---|---|---|---|
| 25 | 14 € | 125 | 15 € | 29 € |
| 50 | 29 € | 250 | 30 € | 59 € |
| 75 | 34 € | 375 | 45 € | 79 € |
| 100 | 39 € | 500 | 60 € | 99 € |
| 150 | 59 € | 750 | 90 € | 149 € |
| 200 | 79 € | 1.000 | 120 € | 199 € |
| über 200 | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
| Gäste | Grundpreis | Guthaben voreingestellt | Preis dieses Guthabens | Gesamtpreis voreingestellt |
|---|---|---|---|---|
| 25 | 24 USD | 125 | 15 USD | 39 USD |
| 50 | 39 USD | 250 | 30 USD | 69 USD |
| 75 | 44 USD | 375 | 45 USD | 89 USD |
| 100 | 59 USD | 500 | 60 USD | 119 USD |
| 150 | 89 USD | 750 | 90 USD | 179 USD |
| 200 | 119 USD | 1.000 | 120 USD | 239 USD |
| über 200 | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
Die Veranstalter:in kann bei der Buchung eine andere Guthabenmenge wählen, in Einheiten von 25 und auch gar keine. Der Gesamtpreis ändert sich entsprechend und wird vor dem Absenden der Buchung vollständig angezeigt. Die wählbare Guthabenmenge ist begrenzt; die Obergrenze wird im Buchungsformular angezeigt. Weiteres Guthaben kann während des Events nach § 4.1a hinzugebucht werden.
Preisbestandteile. Der Gesamtpreis vergütet die drei Teilleistungen nach § 2.5 zu folgenden gesondert ausgewiesenen Preisen. Maßgeblich ist die Tabelle der gewählten Währung; die Bestandteile sind stets in derselben Währung wie der Gesamtpreis ausgewiesen. Der Grundpreis verteilt sich wie folgt auf Event-Leistung und Hosting-Leistung; der Preis des KI-Bildguthabens ist die Zahl der gebuchten Einheiten multipliziert mit dem oben genannten Einheitspreis und ist hier beim voreingestellten Pool ausgewiesen.
Bei Zahlung in Euro:
| Gesamtpreis | Event-Leistung | Hosting-Leistung (30 Tage) | KI-Bildguthaben |
|---|---|---|---|
| 29 € | 11,20 € | 2,80 € | 15,00 € |
| 59 € | 23,20 € | 5,80 € | 30,00 € |
| 79 € | 27,20 € | 6,80 € | 45,00 € |
| 99 € | 31,20 € | 7,80 € | 60,00 € |
| 149 € | 47,20 € | 11,80 € | 90,00 € |
| 199 € | 63,20 € | 15,80 € | 120,00 € |
Bei Zahlung in US-Dollar:
| Gesamtpreis | Event-Leistung | Hosting-Leistung (30 Tage) | KI-Bildguthaben |
|---|---|---|---|
| 39 USD | 19,20 USD | 4,80 USD | 15,00 USD |
| 69 USD | 31,20 USD | 7,80 USD | 30,00 USD |
| 89 USD | 35,20 USD | 8,80 USD | 45,00 USD |
| 119 USD | 47,20 USD | 11,80 USD | 60,00 USD |
| 179 USD | 71,20 USD | 17,80 USD | 90,00 USD |
| 239 USD | 95,20 USD | 23,80 USD | 120,00 USD |
Alle drei Teilleistungen sind zu diesen Preisen gesondert zu vergüten und werden gesondert erbracht: die Event-Leistung vollständig mit Ablauf des gebuchten Eventzeitraums, das KI-Bildguthaben ebenfalls mit Ablauf dieses Zeitraums, die Hosting-Leistung im Anschluss über 30 Tage. Der Gesamtpreis ist die Summe der drei Preise; an ihm ändert die Aufteilung nichts. Wird kein KI-Bildguthaben gebucht, entspricht der Gesamtpreis dem Grundpreis und besteht nur aus den ersten beiden Bestandteilen. Bei Preisen auf Anfrage weisen wir die Preisbestandteile im Angebot gesondert aus.
4.1a Guthaben während des Events hinzubuchen. Die Veranstalter:in kann einem gebuchten Event über das Dashboard weiteres KI-Bildguthaben hinzubuchen, in Einheiten von 25 zu 4,99 € / 4,99 USD je Einheit. Eine solche Hinzubuchung ist ein eigener Vertrag über eine eigene Leistung, wird gesondert in Rechnung gestellt und begründet für Verbraucher:innen ein eigenes Widerrufsrecht; die Währung ist die der ursprünglichen Buchung. So hinzugebuchtes Guthaben gehört zu demselben Pool und verfällt mit ihm (§ 11.2a).
Euro-Beträge außerhalb der Preistabellen — insbesondere die Haftungsbeträge in § 13 und die Rechnungsgrenze in § 4.4 — sind Euro-Beträge unabhängig davon, in welcher Währung der Preis gezahlt wurde.
4.2 Umsatzsteuer. Gegenüber Verbraucher:innen sind alle Preise Gesamtpreise (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 1 PAngV) — in Euro wie in US-Dollar; weitere Kosten kommen von unserer Seite nicht hinzu. Ob in einem Gesamtpreis Umsatzsteuer enthalten ist, hängt davon ab, wo die Leistung steuerbar ist, und nicht davon, in welcher Währung sie bezahlt wird. Ist die Leistung in Deutschland steuerbar, so ist der angezeigte Gesamtpreis ein Preis einschließlich der jeweils geltenden deutschen Umsatzsteuer — auch dann, wenn er in US-Dollar gewählt und gezahlt wird. Ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar (Kund:innen mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb der EU, letzter Spiegelstrich der nachstehenden Aufzählung), ist im Gesamtpreis keine deutsche Umsatzsteuer enthalten; wir berechnen keine. Eine etwaige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat der Leistungsempfänger:in ist im Gesamtpreis nicht enthalten, wird von uns nicht erhoben und richtet sich nach dem dortigen Recht.
Wir sind ausschließlich in Deutschland ansässig; danach richtet sich die Umsatzsteuer wie folgt:
- Verbraucher:innen und Unternehmer:innen in Deutschland: deutsche Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Regelsteuersatz (derzeit 19 %).
- Verbraucher:innen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat: ebenfalls deutsche Umsatzsteuer, nicht die Umsatzsteuer des Wohnsitzstaates. Der Leistungsort bleibt nach § 3a Abs. 5 Satz 3 UStG in Deutschland, solange wir den dort genannten Schwellenwert für grenzüberschreitende Umsätze an Nichtunternehmer:innen nicht überschreiten.
- Unternehmer:innen mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat: Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren ohne deutsche Umsatzsteuer (§ 3a Abs. 2 UStG); die Steuerschuld geht auf die Leistungsempfänger:in über. Wir prüfen die Nummer im Bestätigungsverfahren der Europäischen Union (MIAS/VIES). Wird keine Nummer mitgeteilt oder lässt sie sich nicht bestätigen, rechnen wir mit deutscher Umsatzsteuer ab.
- Kund:innen mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb der EU: Die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar; der Leistungsort liegt im Ansässigkeitsstaat der Leistungsempfänger:in (bei Unternehmer:innen § 3a Abs. 2 UStG, bei Verbraucher:innen § 3a Abs. 5 Satz 1 UStG). Deutsche Umsatzsteuer wird nicht berechnet; eine etwaige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat richtet sich nach dem dortigen Recht.
Maßgeblich ist das bei der Buchung angegebene Land; wir dürfen es anhand geeigneter Nachweise überprüfen. Der in der gewählten Währung angezeigte Gesamtpreis ist in allen Fällen derselbe — die steuerliche Behandlung ändert ihn nicht, und die Wahl der Währung ändert weder den Ort der Leistung noch die steuerliche Behandlung. Sollten wir den Schwellenwert nach § 3a Abs. 5 Satz 3 UStG künftig überschreiten oder auf dessen Anwendung verzichten, berechnen wir gegenüber Verbraucher:innen in anderen EU-Mitgliedstaaten die Umsatzsteuer des Wohnsitzstaates; auch dann bleibt der angezeigte Gesamtpreis unverändert.
4.3 Fälligkeit und Zahlungsmittel. Die Vergütung ist bei Vertragsschluss in voller Höhe fällig. Die Zahlung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister; die dort angebotenen Zahlungsarten (u. a. Karte, Wallets, PayPal, lokale Verfahren) werden im Bezahlvorgang angezeigt. Wir ziehen genau den in der gewählten Währung angezeigten Betrag ein; ein Zuschlag für die Währung kommt von unserer Seite nicht hinzu, und die Kosten der Umrechnung zwischen der gewählten Währung und unserer Abrechnungswährung tragen wir. Lautet das Zahlungsmittel der Veranstalter:in auf eine andere Währung als die gewählte, kann ihre Bank oder ihr Kartenherausgeber hierfür ein eigenes Entgelt berechnen; darauf haben wir keinen Einfluss, es steht uns nicht zu und ist im Gesamtpreis nicht enthalten.
4.4 Rechnung. Die Rechnung wird elektronisch bereitgestellt; die Veranstalter:in stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Sie bezeichnet Umfang und Art der Leistung und darf dabei die Teilleistungen nach § 4.1 mit ihren jeweiligen Preisen gesondert ausweisen; am ausgewiesenen Gesamtbetrag ändert das nichts.
a) Gegenüber Verbraucher:innen besteht keine gesetzliche Pflicht zur Rechnungsstellung (§ 14 Abs. 2 UStG). Wir stellen die Rechnung als Serviceleistung bereit. Übersteigt der Gesamtbetrag 250 € nicht, erstellen wir sie als Kleinbetragsrechnung mit den Angaben nach § 33 UStDV: unser vollständiger Name und unsere vollständige Anschrift, das Ausstellungsdatum, Umfang und Art der Leistung sowie das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag in einer Summe nebst dem anzuwendenden Steuersatz. Das ist eine vereinfachte Rechnungsform und keine Steuerbefreiung: Die Umsatzsteuer ist im ausgewiesenen Gesamtbetrag enthalten. Auf Wunsch stellen wir eine Rechnung mit allen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG aus.
b) Gegenüber Unternehmer:innen stellen wir stets eine Rechnung mit allen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG aus. Im Reverse-Charge-Verfahren nach § 4.2 enthält sie zusätzlich unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die von der Veranstalter:in bei der Buchung mitgeteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die gesetzlich vorgeschriebene Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (§ 14a Abs. 1 UStG). Dafür teilt uns die Veranstalter:in ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Buchung mit; ohne eine solche rechnen wir nach § 4.2 mit deutscher Umsatzsteuer ab. Unsere gesetzlichen Pflichten zur Rechnungsausstellung und zur Zusammenfassenden Meldung (§ 14a Abs. 1, § 18a UStG) bleiben unberührt.
4.5 Rabatt- und Gutscheincodes. Ein Code kann nur bis zum Abschluss der Buchung eingelöst werden, nicht nachträglich. Pro Buchung ist genau ein Code einlösbar. Codes sind nicht auszahlbar und nicht mit einem Barwert hinterlegt. Ungültige, abgelaufene, ausgeschöpfte oder gesperrte Codes werden im Bezahlvorgang als solche angezeigt.
4.6 Zahlungsverzug. Kommt eine Unternehmer:in in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen; wir können die Leistung bis zum Zahlungseingang aussetzen.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher:innen
5.1 Verbraucher:innen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Fristbeginn, Rechtsfolgen und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
5.2 Vorzeitiger Leistungsbeginn und Erlöschen des Widerrufsrechts. Da Events häufig innerhalb der Widerrufsfrist stattfinden, bieten wir den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist an. Dazu holen wir im Bezahlvorgang das ausdrückliche Verlangen der Verbraucher:in ein, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung beginnen — verbunden mit ihrer Zustimmung —, und lassen uns ihre Kenntnis davon bestätigen, dass ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Ohne dieses Verlangen beginnt die Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Der Vertrag umfasst bis zu drei gesondert bepreiste Teilleistungen (§ 2.5, § 4.1). Das Widerrufsrecht erlischt deshalb für jede Teilleistung mit deren vollständiger Erbringung: für die Event-Leistung und das KI-Bildguthaben mit Ablauf des gebuchten Eventzeitraums, für die Hosting-Leistung mit Ablauf der Bereitstellungsdauer nach § 14.2. Bis dahin bleibt die Hosting-Leistung widerruflich, auch wenn das Event bereits stattgefunden hat. Auf diese Aufteilung weisen wir bei jeder Buchung im Bezahlvorgang gesondert hin (Ziffer 3.5 der Widerrufsbelehrung).
5.3 Wertersatz. Widerruft die Verbraucher:in, nachdem die Leistung auf ihr ausdrückliches Verlangen begonnen hat, schuldet sie einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB). Grundlage der Berechnung sind die in § 4.1 gesondert ausgewiesenen Preise der Teilleistungen: Die vollständig erbrachte Event-Leistung wird mit ihrem eigenen Preis angesetzt; von der Hosting-Leistung wird der Anteil angesetzt, der dem bis zum Widerruf abgelaufenen Teil der Bereitstellungsdauer entspricht. Das KI-Bildguthaben wird mit Beginn des gebuchten Eventzeitraums vollständig bereitgestellt und ist von diesem Zeitpunkt an vollständig erbracht; ein Widerruf nach Beginn des Events lässt seinen Preis deshalb in voller Höhe bestehen. Vor Beginn des Events ist es noch nicht erbracht und dafür nichts geschuldet. Auf diese Rechtsfolge weisen wir vor der Buchung gesondert hin.
5.4 Für Unternehmer:innen besteht kein Widerrufsrecht. Die vertraglichen Rechte nach § 6 bleiben davon unberührt.
5.5 Widerrufsfunktion. Für den Widerruf steht auf unserer Online-Benutzeroberfläche eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen" bereit (§ 356a BGB). Wo sie sich befindet und wie sie funktioniert, steht in Ziffer 2 der Widerrufsbelehrung.
5.6 Folgen des Widerrufs. Rückzahlung, Zahlungsmittel, die weitere Nutzung nach dem Widerruf und die Herausgabe der Inhalte richten sich nach § 357 und § 327p BGB; Einzelheiten stehen in Ziffer 4 der Widerrufsbelehrung.
§ 6 Verschieben, Absage und Erstattung (vertragliche Zusatzrechte)
6.1 Zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht räumen wir folgende vertragliche Rechte ein — sie gelten für Verbraucher:innen und Unternehmer:innen:
a) Verschieben: Solange das Event noch nicht begonnen hat und noch kein Gast beigetreten ist, kann der Zeitraum im Dashboard kostenfrei geändert werden. b) Absage mit voller Erstattung: Solange das Event noch nicht begonnen hat und noch kein Gast beigetreten ist, kann das Event im Dashboard abgesagt werden. Wir erstatten den gezahlten Betrag vollständig.
6.2 Nach Beginn des Events oder nach dem Beitritt des ersten Gastes bestehen die Rechte aus § 6.1 nicht mehr, weil die Leistung dann in Anspruch genommen wird. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.3 Erstattungen erfolgen über dasselbe Zahlungsmittel, das für die Zahlung verwendet wurde, und in derselben Währung und in derselben Höhe wie die geleistete Zahlung; ein Wechselkurs wird von uns nicht angewendet. Ein abgesagtes Event bleibt für die Veranstalter:in einsehbar; Aufnahmen sind ab der Absage nicht mehr möglich.
6.4 Wurde die Buchung mit einem Empfehlungscode getätigt, entfällt bei einer Erstattung die dem Code zugeordnete Gutschrift im Empfehlungsprogramm (Bedingungen des Empfehlungsprogramms).
§ 7 Admin-Master-Key, Zugangsdaten, Verantwortung für Zugriffe
7.1 Das Event wird über den Admin-Master-Key verwaltet: Wer den Schlüssel besitzt, hat vollen administrativen Zugriff auf dieses eine Event. Ein Kontowechsel oder eine Event-Auswahl innerhalb des Dashboards findet nicht statt; für ein anderes Event wird der zugehörige Schlüssel verwendet.
7.2 Die Veranstalter:in hat den Schlüssel vertraulich zu behandeln und ihn nur an Personen weiterzugeben, die das Event administrieren sollen. Sie trägt die Verantwortung für Handlungen, die über ihren Schlüssel vorgenommen werden.
7.3 Über die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse können die Schlüssel aller zugehörigen Events erneut angefordert werden. Diese Funktion ist eine Wiederherstellung, kein zweiter Zugang: Wir prüfen dabei nicht, ob die anfragende Person die Adressinhaber:in ist; der Versand geht ausschließlich an die hinterlegte Adresse.
7.4 Bei Verlust oder Verdacht auf unbefugte Kenntnis ist uns unverzüglich unter support@snapories.com Mitteilung zu machen.
§ 8 Pflichten der Veranstalter:in
8.1 Aufklärung der Gäste. Die Veranstalter:in weist die Teilnehmenden ihres Events vor Ort in geeigneter Form darauf hin, dass fotografiert wird, dass Bilder in einer gemeinsamen Galerie erscheinen und dass eine KI-Fotobox angeboten wird. Wir stellen dafür Flyer- und QR-Vorlagen sowie den Datenschutz-Kurzhinweis für Gäste zur Verfügung.
8.2 Erforderliche Einwilligungen und Rechte. Die Veranstalter:in stellt sicher, dass Aufnahmen bei ihrem Event zulässig sind. Das umfasst insbesondere das Hausrecht am Veranstaltungsort, arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Anforderungen bei Firmenevents sowie erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen, soweit das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG) oder das Datenschutzrecht sie verlangt.
8.3 Minderjährige. Nehmen Minderjährige teil, sorgt die Veranstalter:in dafür, dass die erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten vorliegen. Gäste unter 16 Jahren dürfen die Gäste-App nur mit Zustimmung einer sorgeberechtigten Person nutzen.
8.4 Weitergabe des Beitrittscodes. Der Beitrittscode ist an den eingeladenen Personenkreis gerichtet. Die Veranstalter:in verbreitet ihn nicht öffentlich (z. B. nicht in öffentlichen sozialen Netzwerken). Wer den Code kennt, kann die Galerie des Events einsehen; eine darüber hinausgehende Zugangskontrolle findet nicht statt (§ 10.5).
8.5 Rolle im Datenschutzrecht. Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung — und in welchen Fällen ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wird — regelt § 15.
§ 9 Inhalte, Rechte und Lizenz
9.1 Rechteinhaberschaft. Die Rechte an den beigetragenen Fotos und an den in der KI-Fotobox erzeugten Bildern verbleiben bei den jeweils Berechtigten. Wir erwerben kein Eigentum daran.
9.2 Nutzungsrecht für den Betrieb. Die Veranstalter:in räumt uns — und stellt sicher, dass die Gäste uns einräumen — ein einfaches, räumlich unbeschränktes, auf die Dauer der Speicherung nach § 14 zeitlich beschränktes Recht ein, die Inhalte zu speichern, technisch zu vervielfältigen, zu formatieren, in der Galerie des Events anzuzeigen und an die Teilnehmenden dieses Events sowie an die Veranstalter:in auszuliefern. Dieses Recht dient ausschließlich der Erbringung des Vertrages.
9.3 Keine Zweitverwertung. Wir verkaufen die Inhalte nicht, nutzen sie nicht für Werbung und stellen sie nicht als Trainingsmaterial für KI-Modelle zur Verfügung. Eine Nutzung für Marketing- oder Referenzzwecke erfolgt nur nach gesonderter, ausdrücklicher und jederzeit widerruflicher Einwilligung der Berechtigten.
9.4 Freistellung. Die Veranstalter:in stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass Inhalte ihres Events unter Verletzung von Rechten Dritter beigetragen wurden oder dass die nach § 8.2 erforderlichen Einwilligungen fehlten — es sei denn, sie hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
9.5 Downloads. Die Galerie eines Events ist gemeinsam. Während des Eventzeitraums kann jeder Gast die Bilder dieses Events ansehen und herunterladen — die eigenen ebenso wie die der anderen Gäste. Eine Einstellung, die das einschränkt, gibt es nicht. Für die Inhalte der Galerie stehen der Veranstalter:in die Werkzeuge nach § 10.4 zur Verfügung: Einzelne Bilder und einzelne Gäste können gesperrt werden. Nach dem Ende des Eventzeitraums haben Gäste keinen Zugang mehr zur Galerie; die Veranstalter:in kann ihnen die Bilder über den Freigabelink nach § 14.2 bereitstellen.
§ 10 Zulässige Nutzung, Inhaltsrichtlinie, Maßnahmen
10.1 Es ist untersagt, über Snapories Inhalte beizutragen oder zu erzeugen, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen missachten, sexualisierte Darstellungen enthalten, Minderjährige gefährden, zu Hass oder Gewalt aufrufen oder Personen herabwürdigen. Die vollständige Liste steht in der Inhaltsrichtlinie.
10.2 Es ist untersagt, technische Beschränkungen zu umgehen — insbesondere Kontingente, Zugangs- oder Missbrauchsschutzmechanismen —, den Dienst automatisiert abzurufen oder ihn in einer Weise zu belasten, die den Betrieb beeinträchtigt.
10.3 Unsere Maßnahmen (Art. 14 DSA). Wir können Inhalte entfernen oder unsichtbar schalten, den Zugang zu einem Event einschränken oder einen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein Inhalt rechtswidrig ist oder gegen § 10.1/§ 10.2 verstößt. Wir wählen dabei die mildeste geeignete Maßnahme. Entscheidungen über Maßnahmen treffen wir nach Prüfung durch Menschen; wir setzen kein automatisiertes Verfahren ein, das eigenständig über die Entfernung von Inhalten entscheidet. Betroffene erhalten eine Begründung nach Art. 17 DSA und können der Maßnahme nach dem in der Inhaltsrichtlinie beschriebenen Weg widersprechen.
10.4 Werkzeuge der Veranstalter:in. Unabhängig davon kann die Veranstalter:in in ihrem Dashboard einzelne Bilder sperren und einzelne Gäste sperren. Diese Entscheidungen trifft sie eigenverantwortlich; sie sind keine Maßnahme von uns im Sinne des § 10.3. Weitere Prüf-, Freigabe- oder Genehmigungsverfahren für Bilder gibt es nicht.
10.5 Zugang über den Beitrittscode. Die Galerie eines Events ist über den Beitrittscode erreichbar. Der Code ist siebenstellig und zufällig; er ist praktisch nicht erratbar, stellt aber keine Anmeldung dar. Wer den Code hat, kann die freigegebenen Bilder des Events sehen. Wir weisen darauf ausdrücklich hin, damit die Veranstalter:in ihn entsprechend behandelt (§ 8.4).
§ 11 KI-Fotobox
11.1 Funktionsweise. Die KI-Fotobox arbeitet mit einer Fotografie, die der Gast bereits mit der Event-Kamera aufgenommen hat: Der Gast wählt in der Galerie oder in der Live-Ansicht eine eigene Fotografie aus und beschreibt, was er möchte; ein generatives KI-Modell eines Drittanbieters erzeugt daraus ein Kostümbild. Ein Gast kann nur eine Fotografie auswählen, die er selbst aufgenommen hat. Die ursprüngliche Fotografie wird dabei weder verändert noch ersetzt — das Ergebnis ist ein neues Bild daneben —, und die Nutzung der Fotobox verbraucht keine Aufnahme aus der Filmrolle.
11.2 Ein Durchgang, ein Credit. Jede Generierung verbraucht genau einen Credit. Es gibt keine kostenlose Wiederholung und keine Bewertung des Ergebnisses. Kommt kein Ergebnis zustande — etwa weil ein technischer Fehler auftritt oder der Dienst des Drittanbieters nicht verfügbar ist —, wird kein Credit verbraucht.
11.2a Ein Pool für das Event; Gültigkeit. Guthaben wird nicht je Gast zugeteilt. Es bildet einen einzigen Pool für das gesamte Event, aus dem alle Gäste in der Reihenfolge ihrer Nutzung schöpfen; die Veranstalter:in wählt seine Größe bei der Buchung (§ 2.2 d), § 4.1) und kann während des Events hinzubuchen (§ 4.1a). Gästen wird keine Guthabenzahl angezeigt. Ist der Pool aufgebraucht, steht die KI-Fotobox für den Rest des Events nicht mehr zur Verfügung, sofern die Veranstalter:in nicht hinzubucht.
Guthaben gilt nur für das Event, für das es gebucht wurde, und verfällt mit dem Ende des gebuchten Eventzeitraums. Es ist nicht auf ein anderes Event übertragbar, wird nicht vorgetragen und nicht ausgezahlt. Darauf weisen wir beim Kauf erneut hin. Nach Beginn des Events wird der Preis bereits gebuchten Guthabens nicht erstattet (§ 6.2); vor Beginn gilt § 6.1 b) für die Buchung insgesamt und der Preis wird vollständig erstattet.
11.3 Kennzeichnung (Art. 50 KI-VO). Bilder aus der KI-Fotobox werden in der Anwendung sichtbar als KI-erzeugt gekennzeichnet. Die Kennzeichnung darf nicht entfernt, verdeckt oder verändert werden. Wer ein solches Bild außerhalb von Snapories veröffentlicht, hat selbst dafür zu sorgen, dass die Kennzeichnung als KI-erzeugter Inhalt erhalten bleibt, soweit das Recht dies verlangt.
11.4 Grenzen der Technik. Die Fotobox erzeugt eine künstlerische Umwandlung. Wir schulden kein bestimmtes Ergebnis, keine bestimmte Ähnlichkeit und keine bestimmte Bildqualität. Das eingesetzte Modell kann Anfragen ablehnen; dieses Verhalten liegt beim Drittanbieter und ist von uns nicht beeinflussbar.
11.5 Verbotene Verwendungen. Die Fotobox darf insbesondere nicht genutzt werden, um Personen in irreführender, ehrverletzender, sexualisierter oder sonst schädigender Weise darzustellen, um reale Personen — insbesondere Personen des öffentlichen Lebens — in täuschungsgeeigneten Situationen zu zeigen oder um Bilder von Personen zu erzeugen, die dem nicht zugestimmt haben.
11.6 Datenübermittlung. Für die Generierung werden die ausgewählte Fotografie und die Texteingabe des Gastes an den KI-Anbieter übermittelt. Dasselbe gilt für die kurze automatische Eignungsprüfung, die darüber entscheidet, ob die Fotobox zu einer Fotografie angeboten wird; sie läuft für jede Fotografie, die hochgeladen wird, solange das Event über Guthaben verfügt. Welcher Anbieter das ist, wo verarbeitet wird und auf welcher Grundlage, steht in der Datenschutzerklärung § 6 und in der Liste der Unterauftragsverarbeiter.
§ 12 Verfügbarkeit, Mängel, Aktualisierungen
12.1 Wir erbringen die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und streben eine hohe Verfügbarkeit an. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartungsarbeiten kündigen wir, soweit möglich, vorher an und legen sie außerhalb typischer Eventzeiten.
12.2 Digitale Produkte gegenüber Verbraucher:innen. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die §§ 327 ff. BGB. Wir schulden die vereinbarte und die objektiv erforderliche Beschaffenheit sowie während der Bereitstellungsdauer die Aktualisierungen, die erforderlich sind, damit der Dienst vertragsgemäß bleibt (§ 327f BGB). Ein Mangel ist uns mitzuteilen; die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung, Minderung, Beendigung und Schadensersatz bleiben unberührt.
12.3 Weiterentwicklung. Wir dürfen den Dienst weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, soweit dies für die Veranstalter:in zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Zweck erhalten bleibt. Bei einer Änderung, die die Zugänglichkeit oder Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, informieren wir Verbraucher:innen rechtzeitig und räumen die gesetzlichen Beendigungsrechte ein (§ 327r BGB).
§ 13 Haftung
13.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:in regelmäßig vertrauen darf — haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.4 Die Begrenzung nach § 13.2 beträgt je Schadensfall höchstens das Dreifache der für das betroffene Event gezahlten Vergütung, mindestens jedoch 250 €. Diese Begrenzung gilt nicht gegenüber Verbraucher:innen, soweit sie zu einer unangemessenen Benachteiligung führen würde.
13.5 Datenverlust. Für den Verlust von Daten haften wir nach den vorstehenden Regeln nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch die Veranstalter:in zur Wiederherstellung angefallen wäre. Die Veranstalter:in ist gehalten, ihr wichtige Bilder rechtzeitig herunterzuladen; Snapories ist kein Archivdienst (§ 14).
13.6 Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter:innen, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilf:innen.
§ 14 Dauer, Speicherfristen, Löschung
14.1 Mit Ablauf des gebuchten Eventzeitraums endet die Aufnahmephase: Neue Aufnahmen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Zu diesem Zeitpunkt ist die Event-Leistung nach § 2.5 a) vollständig erbracht. Die Bereitstellung der Galerie nach § 14.2 ist die Hosting-Leistung nach § 2.5 b); sie gehört weiterhin zur vertraglich geschuldeten Leistung, und der Vertrag endet erst mit dem Ende dieser Bereitstellungsdauer. Was das für das Erlöschen des Widerrufsrechts bedeutet, steht in § 5.2 und in Ziffer 3 der Widerrufsbelehrung.
14.2 Bereitstellungsdauer. Die Bilder eines gebuchten Events bleiben ab dem Ende des gebuchten Eventzeitraums mindestens 30 Tage für die Veranstalter:in abrufbar; das ist die Hosting-Leistung nach § 2.5 b). Die geschuldete Bereitstellungsdauer beträgt 30 Tage.
Der Zugang der Gäste endet mit dem Ende des Eventzeitraums. Die Veranstalter:in kann die Bilder während der Bereitstellungsdauer jederzeit herunterladen und den Gästen aus dem Dashboard einen Freigabelink bereitstellen, über den sie die Bilder des Events herunterladen können; dieser Link ist zeitlich befristet (bis zu sieben Tage) und kann jederzeit widerrufen werden. Ob und wann sie ihn bereitstellt, entscheidet die Veranstalter:in.
Ein Anspruch auf eine darüber hinausgehende Bereitstellung besteht nicht; eine längere Bereitstellungsdauer kann individuell vereinbart werden. Die Veranstalter:in kann jederzeit die Löschung der Bilder verlangen; wir löschen dann innerhalb von 30 Tagen.
14.3 Löschung auf Verlangen. Die Veranstalter:in kann die vorzeitige Löschung des Events und aller zugehörigen Bilder verlangen. Rechte einzelner betroffener Personen auf Löschung richten sich nach der Datenschutzerklärung § 13.
14.4 Aufbewahrungspflichten. Von der Löschung ausgenommen sind Daten, die wir aufgrund handels- oder steuerrechtlicher Pflichten aufbewahren müssen (insbesondere Rechnungen und sonstige Buchungsbelege, § 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB, § 14b Abs. 1 UStG — regelmäßig 8 Jahre). Diese Daten werden für die weitere Nutzung gesperrt.
14.5 Demo-Events. Über die kostenlose Ausprobier-Funktion erzeugte Events sind ausdrücklich temporär: Sie und die darin erzeugten Bilder werden nach 7 Tagen automatisch entfernt. Ein Anspruch auf Erhalt oder Wiederherstellung besteht nicht.
§ 15 Datenschutz und Rollenverteilung
15.1 Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
15.2 Private Events. Bucht eine Verbraucher:in ein Event für private Zwecke (Hochzeit, Geburtstag, Familienfeier), unterliegt sie für ihre eigene Verarbeitung regelmäßig der Haushaltsausnahme (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO). Wir selbst können uns darauf nicht berufen und sind für die von uns durchgeführte Verarbeitung eigene Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist in diesem Fall nicht erforderlich und wird nicht geschlossen.
15.3 Geschäftliche Events. Bucht eine Unternehmer:in, eine Behörde oder ein Verein ein Event im Rahmen ihrer Tätigkeit (Firmenfeier, Messe, Festival, Markenaktion), ist sie für die Inhalte des Events Verantwortliche. Wir verarbeiten die Event-Inhalte insoweit weisungsgebunden als Auftragsverarbeiterin. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Vertragsschluss als vereinbart gilt.
15.4 Eigene Zwecke. Unabhängig von § 15.2 und § 15.3 sind wir stets eigene Verantwortliche für: Vertragsabwicklung und Abrechnung, Betriebssicherheit und Missbrauchsabwehr, aggregierte Nutzungszahlen ohne Personenbezug sowie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Insoweit gilt kein Auftragsverarbeitungsvertrag.
15.5 Datenregion. Die bei der Buchung gewählte Datenregion bestimmt, wo die personenbezogenen Daten des Events gespeichert werden. Eine Verlagerung nach der Buchung ist nicht möglich. Ihr Konto bei uns, der Rechnungsdatensatz zur Buchung sowie Rabatt- und Gutscheincodes liegen unabhängig von dieser Wahl in der Europäischen Union — einmal vorgehalten und aus beiden Regionen lesbar, damit ein Konto Events in beiden Regionen verwaltet und ein in der einen Region ausgegebener Code auf eine Buchung in der anderen angewendet werden kann (Liste der Unterauftragsverarbeiter, Abschnitt 1.2). Die Datenregion ist kein steuerlicher Anknüpfungspunkt und keine Aussage über den Sitz eingesetzter KI-Anbieter; deren Verarbeitungsorte stehen in der Liste der Unterauftragsverarbeiter.
§ 16 Änderungen dieser AGB
16.1 Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, geänderte Marktbedingungen oder Änderungen unseres Leistungsangebots erforderlich ist und die Veranstalter:in dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
16.2 Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit und weisen dabei auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines Widerspruchs hin. Widerspricht die Veranstalter:in nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht sie, gelten die bisherigen Bedingungen fort; wir können den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung ordentlich kündigen und die anteilige Vergütung erstatten.
16.3 Für bereits gebuchte und laufende Events gelten stets die bei Buchung vereinbarten Bedingungen; § 16.1 ändert an Preis und Leistungsumfang eines gebuchten Events nichts.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
17.2 Gerichtsstand. Ist die Veranstalter:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17.3 Streitbeilegung. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Beschwerden richten Sie bitte zunächst an support@snapories.com; wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
17.4 Sprache — maßgebliche Fassung.
Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Fassungen in anderen Sprachen stellen wir ausschließlich zu Informationszwecken bereit. Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung geht die deutsche Fassung vor.
Gegenüber Verbraucher:innen, die den Vertrag auf Grundlage einer von uns bereitgestellten anderssprachigen Fassung geschlossen haben, gilt dies nur, soweit die deutsche Fassung für sie nicht ungünstiger ist; andernfalls gilt die Sprachfassung, in der der Vertrag geschlossen wurde.
17.5 Textform. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). E-Mail genügt.
17.6 Abtretung. Die Veranstalter:in kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
17.7 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.