Rechtliches
Inhaltsrichtlinie, Meldeverfahren und KI-Transparenz
Diese deutsche Fassung ist die verbindliche.
Dieses Dokument erfüllt drei Aufgaben zugleich:
- die Angaben zu Beschränkungen nach Art. 14 der Verordnung über digitale Dienste (DSA),
- das Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA einschließlich der Begründungspflicht nach Art. 17 DSA,
- die Transparenzangaben zu KI-erzeugten Inhalten nach Art. 50 der KI-Verordnung.
1. Was Snapories rechtlich ist
Snapories speichert Bilder, die Nutzende beitragen, und macht sie den Teilnehmenden eines einzelnen, geschlossenen Events zugänglich. Damit ist Snapories ein Hosting-Dienst im Sinne des Art. 3 lit. g Ziff. iii DSA.
Snapories ist keine Online-Plattform im Sinne des Art. 3 lit. i DSA: Inhalte werden nicht „öffentlich verbreitet". Jede Galerie gehört zu genau einem Event und ist nur über dessen Beitrittscode erreichbar; es gibt keinen öffentlichen Feed, keine Suche über Events hinweg und keine Empfehlungsfunktion.
Als Kleinstunternehmen sind wir von den Pflichten des Abschnitts 3 des Kapitels III DSA (Art. 20 bis 28) befreit (Art. 19 Abs. 1 DSA) und von der Berichtspflicht nach Art. 15 Abs. 2 DSA. Die Pflichten der Art. 11, 12, 14, 16, 17 und 18 DSA erfüllen wir.
2. Was nicht erlaubt ist
Über Snapories dürfen keine Inhalte beigetragen, erzeugt oder verbreitet werden, die
- rechtswidrig sind — nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, dem Recht der Europäischen Union oder dem Recht des Staates, in dem der Inhalt zugänglich ist;
- Rechte Dritter verletzen — insbesondere Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte einschließlich des Rechts am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG);
- sexualisierte Darstellungen enthalten oder Minderjährige gefährden oder sexualisieren;
- zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung aufrufen, Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion, Behinderung, sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität herabwürdigen, oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigen;
- Personen bedrohen, belästigen, bloßstellen oder verleumden;
- täuschen — insbesondere Bilder, die reale Personen in Situationen zeigen, in denen sie nicht waren, und die geeignet sind, für authentisch gehalten zu werden;
- fremde Identitäten vortäuschen oder eine Beziehung zu Personen oder Organisationen behaupten, die nicht besteht;
- Schadsoftware enthalten oder auf sie verweisen.
Ebenfalls untersagt ist es, Kontingente oder Missbrauchsschutzmechanismen zu umgehen, den Dienst automatisiert abzurufen, ihn in einer den Betrieb beeinträchtigenden Weise zu belasten oder Bilder anderer Teilnehmender außerhalb des Events zu verbreiten, wenn die abgebildeten Personen dem nicht zugestimmt haben.
Für die KI-Fotobox gilt zusätzlich: Es dürfen keine Bilder von Personen erzeugt werden, die dem nicht zugestimmt haben, und keine Darstellungen realer Personen — insbesondere von Personen des öffentlichen Lebens — in täuschungsgeeigneten, ehrverletzenden oder sexualisierten Zusammenhängen.
3. Wie wir Inhalte beschränken (Art. 14 DSA)
3.1 Mögliche Maßnahmen. Wir können ein Bild entfernen oder unsichtbar schalten, den Zugang zu einem Event beschränken, ein Konto sperren oder einen Vertrag außerordentlich kündigen. Wir wählen stets die mildeste geeignete Maßnahme.
3.2 Wie entschieden wird. Über Maßnahmen entscheiden Menschen. Wir setzen kein automatisiertes Verfahren ein, das eigenständig über die Entfernung von Inhalten entscheidet, und es gibt kein vorgelagertes Prüf-, Freigabe- oder Genehmigungsverfahren, das Bilder vor der Anzeige zurückhält. Beigetragene Bilder erscheinen unmittelbar in der Galerie.
3.3 Werkzeuge der veranstaltenden Person. Unabhängig davon kann die veranstaltende Person in ihrem Dashboard einzelne Bilder und einzelne Gäste sperren. Das sind ihre eigenen Entscheidungen im Rahmen ihres Events und keine Maßnahme von uns; die Pflichten aus Art. 17 DSA treffen uns insoweit nicht. Eine gesperrte Aufnahme bleibt für die Urheber:in sichtbar und wird nicht gelöscht.
3.4 Der KI-Anbieter kann ablehnen. Das für die Fotobox eingesetzte Modell eines Drittanbieters kann eine Anfrage ablehnen. In diesem Fall entsteht kein Bild und es wird kein Credit verbraucht. Diese Ablehnung ist keine Entscheidung von uns und keine Beschränkung im Sinne des Art. 17 DSA; wir haben darauf keinen Einfluss.
4. Rechtswidrige Inhalte melden (Art. 16 DSA)
4.1 Wohin. Jede Person und jede Einrichtung kann uns Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält — elektronisch und ohne besondere Form:
report@snapories.com
Meldungen sind in Deutsch und Englisch möglich.
4.2 Was eine Meldung enthalten sollte. Damit wir zügig und richtig entscheiden können, benötigen wir (Art. 16 Abs. 2 DSA):
a) eine hinreichend begründete Erläuterung, warum der Inhalt rechtswidrig ist; b) die genaue elektronische Fundstelle — insbesondere den Beitrittscode des Events und, soweit möglich, die Kennung oder den Link des Bildes; c) Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung — außer bei Inhalten, die eine Straftat nach den Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU betreffen; solche Meldungen nehmen wir auch anonym entgegen; d) eine Bestätigung in gutem Glauben, dass die Angaben richtig und vollständig sind.
4.3 Was dann passiert.
- Wir bestätigen den Eingang unverzüglich per E-Mail.
- Wir prüfen zügig, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv — durch Menschen.
- Wir teilen der meldenden Person unsere Entscheidung mit und weisen auf mögliche Rechtsbehelfe hin.
- Ist ein Inhalt offensichtlich rechtswidrig und droht ein erheblicher Schaden, handeln wir sofort und prüfen im Anschluss.
4.4 Enthält eine Meldung die unter 4.2 genannten Angaben, gilt für die Beurteilung unserer Haftung ab Eingang eine tatsächliche Kenntnis im Sinne des Art. 6 DSA.
4.5 Missbräuchliche Meldungen. Wir behalten uns vor, offensichtlich unbegründete oder missbräuchlich wiederholte Meldungen nach vorheriger Warnung unbearbeitet zu lassen.
5. Begründung und Widerspruch (Art. 17 DSA)
5.1 Beschränken wir einen Inhalt oder ein Konto, erhält die betroffene Person eine klare und konkrete Begründung. Sie enthält:
- welche Maßnahme getroffen wurde und ab wann sie gilt,
- welcher Inhalt betroffen ist,
- die Tatsachen und Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, und ob sie auf einer Meldung oder eigener Prüfung beruht,
- die rechtliche oder vertragliche Grundlage einschließlich der einschlägigen Ziffer aus Abschnitt 2,
- ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden — bei uns: nein,
- die Möglichkeiten des Widerspruchs.
5.2 Widerspruch. Gegen unsere Entscheidung kann innerhalb von sechs Monaten formlos Widerspruch eingelegt werden: report@snapories.com, Betreff „Widerspruch". Wir prüfen erneut, durch eine andere Person als die ursprünglich entscheidende, und antworten begründet.
Wir sind als Kleinstunternehmen zu einem förmlichen internen Beschwerdemanagementsystem nach Art. 20 DSA nicht verpflichtet (Art. 19 Abs. 1 DSA); das vorstehende Verfahren bieten wir freiwillig an. Der Rechtsweg und die Möglichkeit, eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle oder die zuständige Aufsichtsbehörde anzurufen, bleiben unberührt.
5.3 Zuständige Aufsichtsbehörde. Koordinator für digitale Dienste in Deutschland ist die Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.
6. Verdacht auf Straftaten (Art. 18 DSA)
Bestehen Anhaltspunkte für eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person begründet, unterrichten wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden und übermitteln die uns vorliegenden Informationen.
7. Kontaktstellen
| Zweck | Adresse | Grundlage |
|---|---|---|
| Behörden der Mitgliedstaaten, Kommission, Gremium | report@snapories.com | Art. 11 DSA |
| Nutzerinnen und Nutzer | support@snapories.com | Art. 12 DSA |
| Meldung rechtswidriger Inhalte, Widerspruch | report@snapories.com | Art. 16, 17 DSA |
| Datenschutz | privacy@snapories.com | Art. 13 DSGVO |
Sprachen: Deutsch und Englisch. Elektronische Kommunikation ist ausreichend; ein automatisiertes Kommunikationssystem setzen wir gegenüber Behörden nicht ein.
8. KI-Transparenz (Art. 50 KI-VO)
8.1 Wo KI eingesetzt wird. Ausschließlich in der KI-Fotobox: Ein generatives Modell eines Drittanbieters analysiert die Fotobox-Aufnahme, schlägt Kostüme vor und erzeugt das Ergebnisbild. An keiner anderen Stelle des Dienstes werden Bildinhalte durch KI erzeugt oder verändert.
8.2 Kennzeichnung gegenüber Menschen (Art. 50 Abs. 4). Jedes Bild aus der Fotobox trägt in der Anwendung eine sichtbare Kennzeichnung als KI-erzeugt — bei der ersten Anzeige, in der Galerie und in der Vergrößerungsansicht. Die Kennzeichnung darf nicht entfernt, verdeckt oder verändert werden.
8.3 Außerhalb der Anwendung. Wer ein Fotobox-Bild herunterlädt oder teilt, gibt es ohne unsere Anwendung weiter. Die Kennzeichnung als KI-erzeugter Inhalt liegt dann bei der Person, die es veröffentlicht (Ziffer 8.4).
8.4 Verantwortung der Nutzenden. Wer ein Fotobox-Bild außerhalb von Snapories veröffentlicht, hat selbst dafür zu sorgen, dass es erkennbar als KI-erzeugt gekennzeichnet bleibt, soweit das Recht dies verlangt.
8.5 Keine Hochrisiko-Anwendung. Die Fotobox dient der Unterhaltung. Sie trifft keine Entscheidungen über Personen, bewertet niemanden und wird nicht zur biometrischen Identifizierung, zur Emotionserkennung oder zur Kategorisierung von Personen eingesetzt. Ein Anwendungsfall nach Anhang III der KI-Verordnung liegt nicht vor.
9. Maßgebliche Sprachfassung
Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieses Dokuments. Fassungen in anderen Sprachen stellen wir ausschließlich zu Informationszwecken bereit. Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor. Gegenüber Verbraucher:innen gilt dies nur, soweit die deutsche Fassung für sie nicht ungünstiger ist.